Schwerpunktkontrollen für kleine Paketsendungen aus EU-Drittstaaten

Ab Juli 2021 muss für Paketsendungen unabhängig vom Warenwert eine Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.

Schwerpunktkontrollen für kleine Paketsendungen aus EU-Drittstaaten Bild: Deutsche Post/DHL-Group

Der E-Commerce, auch Online- oder Internethandel genannt, nahm und nimmt in der Covid-Krise innergemeinschaftlich und innerstaatlich generell zu. Aber auch der Import von Waren aus Drittländern nach Online-Bestellungen steigt. Für Paketsendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro sind keine Vorlage und keine Erfassung durch den Zoll vorgesehen. Diese Regelung wird von Versendern aus Drittstaaten ausgenutzt.

„Wir sehen, dass auffallend viele Sendungen unter 22 Euro liegen beziehungsweise als Geschenk mit geringem Wert deklariert werden. 2018 waren es schätzungsweise noch rund 7 Mio. solcher Sendungen während wir 2020 bei rund 10 Mio. Sendungen liegen. Hier entgehen dem Staat Steuereinnahmen und unsere heimischen Händler haben einen massiven Wettbewerbsnachteil. Das werden wir nicht tolerieren und daher gehen wir mit Schwerpunktkontrollen beim Zoll gegen diese Praxis der Unterfakturierung vor“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten finden wöchentliche Schwerpunktaktionen, teilweise auch im Rahmen von internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei statt. In den nächsten Wochen werden wöchentlich weitere intensive Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und Expressdiensten durchgeführt werden.

Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den EU-Handel muss mit Juli 2021 für alle Warensendungen aus Drittstaaten, die in die EU eingeführt werden, eine Neuregelung gelten. Sie war ursprünglich für den 1. Jänner 2021 vorgesehen, wurde aber krisenbedingt um ein halbes Jahr verschoben. Ab Juli muss dann unabhängig vom Warenwert eine Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Gleichzeitig wird das IOSS-Systems (Import One-Stop-Shop) angewendet.

Seitens der Zollverwaltung sind dann keine Eingaben der Zollanmeldungen mehr erforderlich. Bei der Umsetzung werden die Ergebnisse des gemeinsamen Projekts mit der Post AG zur IT-Umsetzung 2021 miteinbezogen, um sowohl die IT-Anforderungen optimal abzudecken, als auch die Ablaufprozesse in Zusammenhang mit Kontrollhandlungen effizient zu gestalten.

Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es eine Ausnahme geben. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer bereits im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop Plattform vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr – wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform (IOSS-Nr) deklariert wird – nicht zu bezahlen ist.

„Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Kommission eine Verschiebung der Maßnahme um ein halbes Jahr vorgeschlagen. Zwar hätten wir uns eine möglichst rasche Umsetzung gewünscht, ein nationaler Alleingang macht jedoch keinen Sinn, da Pakete einfach über ein anderes EU-Land nach Österreich kommen würden. Bis die einheitliche europäische Regelung greift, werden wir mit Schwerpunktkontrollen beim Zoll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen“, resümiert Finanzminister Gernot Blümel.

www.bmf.gv.at

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