Verkehrsminister Norbert Hofer hat die Absicht, die Nachtfahrgeschwindigkeitsbegrenzung für Lkw über 7,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht noch vor dem Sommer via StVO-Novelle von aktuell 60 auf zukünftig 70 km/h anzuheben. Zugleich würde sich die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Stunde verlängern – nämlich von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Früh statt wie bisher nur bis 5 Uhr, teilte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) am 5. Februar in einer Presseaussendung mit.
Für Lastkraftwagenfahrer, die in der Nacht unterwegs sein müssen, bedeutet die Anhebung um 10 km/h eine Erleichterung in ihrer Berufsausübung. „Zur angeblich erhöhten Lärm- und Umweltbelastung ist klar festzuhalten, dass Motor und Getriebe bei Lkw nicht auf eine Reisegeschwindigkeit von 60 km/h abgestimmt sind und bei 70 km/h aufgrund von niedrigerer Motordrehzahlen die Belastungen sinken“, schreibt das BMVIT.
Die Strecken, auf denen explizit 60 km/h verordnet wurden, bleiben weiter bestehen, betont Norbert Hofer. Das wären etwa die Brenner-, Inntal- und Rheintalautobahn sowie die Südosttangente. In diesem Bereich ist das Transitverkehrsaufkommen deutlich höher als auf anderen Autobahnen, „weshalb aus Verkehrssicherheitsgründen eine Anhebung nicht ratsam wäre“.
Die Verkehrswirtschaft begrüßt, dass Bundesminister Norbert Hofer den „Nacht-70er“ für Lkw nun auf die Straße bringt. Erik Wolf, Geschäftsführer der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die Geschwindigkeitserhöhung ist eine richtungsweisende Entscheidung, die nicht nur der Verkehrswirtschaft Vorteile bringt. Erwiesenermaßen wirkt sich eine geringere Geschwindigkeitsdifferenz zum Pkw auch positiv auf die Verkehrssicherheit aus.
Erik Wolf erneuert die Forderung der Branche, „dass es in diese Richtung weitergehen muss. Es wäre in jeder Hinsicht sinnvoll, auf Österreichs Autobahnen generell Tempo 80 für Lkw zuzulassen und darüber in weiterhin konstruktive Gespräche mit Verkehrsminister Hofer einzutreten.“