Das novellierte Abfallwirtschaftsgesetz (kurz „AWG“) ist mit 1.Jänner 2023 in Kraft getreten.Demnach mussten im vergangenen Jahr Abfalltransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 Tonnen ab einer Distanz von 300 Kilometern mit der Bahn transportiert werden.Seit 2024 werden Abfälle bereits ab 200 Kilometern auf der Schiene befördert.Der nächste und letzte Schritt erfolgt in zwei Jahren – dann wird die Distanz auf 100 Kilometer reduziert.
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