Nationale Alleingänge belasten Europas Verkehrswirtschaft

Alexander Klacska: „Die europäische Verkehrswirtschaft braucht gemeinsame Lösungen, die ein nachhaltiges Wachstum schaffen!“ Derzeit feiert Österreich 20 Jahre EU-Mitgliedschaft. „Eigentlich ein Grund zum Feiern, doch leider gibt es in jüngster Zeit immer wieder Tendenzen einzelner Mitgliedstaaten, vom europäischen Gedanken abzurücken und ‚eigene Sache‘ zu machen“, beklagte Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in […]

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Alexander Klacska: „Die europäische Verkehrswirtschaft braucht gemeinsame Lösungen, die ein nachhaltiges Wachstum schaffen!“

Derzeit feiert Österreich 20 Jahre EU-Mitgliedschaft. „Eigentlich ein Grund zum Feiern, doch leider gibt es in jüngster Zeit immer wieder Tendenzen einzelner Mitgliedstaaten, vom europäischen Gedanken abzurücken und ‚eigene Sache‘ zu machen“, beklagte Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, am 24. März in einem Pressegespräch.
Derzeit praktiziere jedes Land seine eigene Verkehrspolitik, und es fehle ein umfassend gedachtes Konzept auch für die Infrastruktur, um Zugänge zu den globalen Märkten zu sichern, kritisierte der Transportunternehmer. Und, so präzisierte er: „Obwohl es eigentlich harmonisierte EU-Vorschriften in diesen Bereichen gibt, setzen die Mitgliedstaaten diese Vorgaben immer öfter so um, dass die Wirtschaft darunter leidet.“
Ein administratives Hindernis trotz Binnenmarkt ist etwa das Ungarische „Elektronische Kontrollsystem für den Landverkehr“ (EKAER). Hier wurde ein kompliziertes Meldesystem hochgezogen. Auch die unterschiedliche Handhabung von grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerzahlungen etwa in Slowenien, Kroatien und Polen stellt Unternehmen vor große Probleme, ebenso wie das italienische System SISTRI, welches eine Eintragungspflicht für Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Sonderabfälle transportieren, vorsieht. 
Für Kritik sorgen auch die Ruhezeitenregelungen: In Frankreich und Belgien dürfte etwa die Ruhezeiten nicht in der Lkw-Schlafkabine verbracht werden. Außerdem werden österreichische Weiterbildungsbestätigungen der Berufskraftfahrer in manchen Mitgliedstaaten (etwa Ungarn, Tschechien, Slowakei und Polen) nicht anerkannt. Unterschiedliche Führerscheinnummern auf Führerschein und Fahrerkarte bereiten in einigen Staaten bei Kontrollen Probleme.
Auch das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt die heimische Transportwirtschaft vor große Herausforderungen. Dieses sieht neben seiner Lohnzahlungsverpflichtung auch umfassende administrative Melde- und Bereithaltungspflichten in Kombination mit exorbitant hohen Bußgeldzahlungen (bis zu Euro 500.000) vor. „Aus unserer Sicht besteht hier dringender Handlungsbedarf“, bekräftigte Alexander Klacska.
www.wko.at

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