Das zum 1. Jänner 2021 in Kraft getretene Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (UK) führt zu wachsenden operativen Umsetzungsproblemen. „Bis zu 80 Prozent der Sendungen im Warenverkehr zwischen UK und dem europäischen Festland sind derzeit fehlerhaft oder gar nicht deklariert und stimmen nicht mit den Zollvorschriften überein“, schreibt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in einer Aussendung.
„Viele Unternehmen haben bislang nur im EU-Binnenmarkt Handel betrieben. Den meisten vor allem britischen Logistikkunden scheint nach wie vor nicht bewusst, dass die Regelungen im Verkehr mit dem europäischen Kontinent jetzt nicht mehr denen des Binnenmarkts entsprechen“, sagt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV.
Während sich Speditionen und Zollagenten in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf die Folgen des Brexit vorbereitet haben, beginnen viele ihrer Kunden aus der verladenden Wirtschaft erst jetzt, ihre Prozesse anzupassen und sich mit Export- und Importanmeldungen und den dafür erforderlichen Verfahren und Dokumenten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig fehlt vielfach das Verständnis dafür, dass der zusätzliche administrative Aufwand der Speditionen zu einer spürbaren Erhöhung der Logistikkosten führen kann.
Die derzeit massiven Probleme im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich haben auch Auswirkungen auf die Systemnetze der Logistik in ganz Europa. Transporte mit Sammelgut können von den Zollverwaltungen nicht abgefertigt werden, wenn einzelne Sendungen falsch deklariert sind oder Ursprungszeugnisse und Veterinärbescheinigungen fehlen. Lkw-Touren nach Großbritannien und zurück dauern jetzt bis zu fünf statt drei Tage, wodurch Laderaumkapazitäten unnötig lange gebunden werden. Die aktuelle Kategorisierung des Vereinigten Königreichs als Virusvarianz-Gebiet, wodurch auch im Güterverkehrssektor Beschäftigte vor Ausreise aus UK einen negativen Covid-19-Test vorweisen müssen, verschärft die Abfertigungssituation zusätzlich.
„Anders als zum Beispiel das Drittland Schweiz wollte sich die britische Regierung ebenso wenig auf die Anerkennung von EU-Recht und -Standards verständigen, wie auf eine Verlängerung des Übergangszeitraums über den 31. Dezember 2020 hinaus. Da nicht zu erwarten ist, dass die Kenntnisdefizite zum Zollrecht und zum UK Border Operating Model insbesondere bei den Unternehmen der verladenden Wirtschaft kurzfristig behoben werden, kann der Warenhandel und -transport über den Ärmelkanal nur noch störungsfrei aufrecht gehalten werden, wenn die EU und das Vereinigte Königreich das Handelsabkommen bis auf weiteres aussetzen“, befürchtet der DSLV.
Als Dienstleister wollen Speditionen ihre Kunden aus Industrie und Handel weiterhin unterstützen, doch können derart gravierende Produktivitätsverluste wirtschaftlich nicht ohne weiteres aufgefangen werden. „Die Logistik kann ihre Leistungszusagen unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr einhalten“, warnt Frank Huster. Es sei nachvollziehbar, dass die ersten Speditionshäuser ihre Geschäftsaktivitäten jetzt sorgfältig überprüfen und UK-Verkehre sogar aus ihrem Angebot streichen.