Corporate Governance für das Joint Venture „Instandhaltungs GmbH“

Die Maßnahme soll den unzulässigen Austausch von strategischen Informationen im Bereich des Schienengüterverkehrs verhindern

Corporate Governance für das Joint Venture „Instandhaltungs GmbH“ Bild: LTE

Im Rahmen des geplanten Joint Venture „Instandhaltungs-GmbH“ zwischen ÖBB-Technische Services GmbH (ÖBB), LTE Logistik- und Transport-GmbH (LTE) und ELL Austria GmbH (ELL Austria) wurde eine Corporate Governance erarbeitet. Dadurch wurden im Einvernehmen mit der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt die Einhaltung von in einem früheren Zusammenschlussverfahren abgegebenen Verpflichtungszusagen konkretisiert. Dies soll weiterhin sicherstellen, dass es zu keiner Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der ÖBB mit der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH kommt.

Im Rahmen des Zusammenschlusses Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH und LTE Logistik und Transport GmbH wurden im Jahr 2011 vom BMVIT Verpflichtungszusagen abgegeben. Die Verpflichtungszusagen erlauben der Graz Köflacher Bahn und ÖBB keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens. Diese Zusagen sind nach wie vor aufrecht.

Die ÖBB und LTE (deren Muttergesellschaft zu 50 Prozent die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH ist, die wiederum im Eigentum der Republik Österreich steht) und ELL Austria planen das Joint Venture „Instandhaltungs-GmbH“. Dieses soll kleinere Werkstattdienstleistungen für Lokomotiven von allen Herstellern diskriminierungsfrei für alle Bahnbetreiber anbieten. Der Zusammenschluss wurde bei der Europäischen Kommission angemeldet und von dieser Mitte April 2020 freigegeben.

Aufgrund des neuen Vorhabens ein Joint Venture zu gründen, musste sichergestellt werden, dass die vereinbarten Verpflichtungszusagen im Jahr 2011 weiterhin eingehalten werden. Die mit den Amtsparteien abgestimmte Corporate Governance des neuen Joint Ventures soll garantieren, dass weder eine Verhaltensabstimmung noch ein unzulässiger Austausch von strategischen Informationen im Bereich des Schienengüterverkehrs stattfinden kann.

www.bwb.gv.at

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