Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben am 11. Februar die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Absicherung von Exportgeschäften und Auslandsinvestitionen in den Iran geklärt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Atomverhandlungen und der Aufhebung der Wirtschafts-und Finanzsanktionen am 16. Jänner 2016 stehen österreichischen Unternehmen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens wieder zur Verfügung.
Ab sofort können unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise dem Vorliegen von Sicherheiten iranischer Banken oder Staatsgarantien wieder Exportgarantien ausgestellt werden. Die vollständige Normalisierung der Deckungsmöglichkeiten hängt von der Bezahlung der Überfälligkeiten des Irans gegenüber Österreich, die in der Zeit der Sanktionen angefallen sind, ab. Entsprechende Verhandlungen dazu laufen. Eine baldige Regelung scheint möglich.
Für die heimische Exportwirtschaft war der Iran immer ein wichtiger Handelspartner. Mit der Bereitstellung von adäquaten Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten wird nun österreichischen Unternehmen die möglichst rasche Fortführung von beziehungsweise der Wiedereinstieg in Geschäfte mit dem Iran ermöglicht.
Iran bietet mit einer Bevölkerung von 80 Mio. Menschen ein enormes Potential. Als Folge der Sanktionen ist der Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur groß. Mittelfristig wird mit einem jährlichen Wirtschaftswachstum von rund 4 Prozent gerechnet. Allerdings wird der Iran noch in die OECD-Länderkategorie 7 (hohes Risiko) klassifiziert. Die Deckungsquote für politische Risiken beträgt 98 Prozent.
Das staatliche Ausfuhrförderungsverfahren bietet im Wege der Exporthaftungen (Garantien und Wechselbürgschaften) vielfältige Absicherungsmöglichkeiten von Exportgeschäften und ermöglicht attraktive Finanzierungen von Auslandsaktivitäten. Somit werden Unternehmen vor möglichen Risiken bewahrt und Investoren bei ihren Auslandsaktivitäten begleitet.
Die Oesterreichische Kontrollbank ist seit 1950 als Bevollmächtigte der Republik Österreich mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmen des Bundes betraut. Das 1946 gegründete Spezialinstitut steht im Eigentum von Kommerzbanken mit Sitz in Österreich. Seine Dienstleistungen stehen Unternehmen und Finanzinstitutionen sowie Einrichtungen der Republik Österreich zur Verfügung.