Zollverfahren 42 tritt in Kroatien in Kraft

Entscheidung der kroatischen Zoll- und Finanzverwaltung eröffnet der Hafengemeinschaft in Rijeka neue Möglichkeiten Gemäß der Entscheidung der kroatischen Zoll- und Finanzverwaltung vom 16. Juli 2014 ist es nun möglich Waren mit Mehrwertsteuerbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen, sofern diese für einen Empfänger in einem anderen EU-Land bestimmt sind. Steuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Ländern […]

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Entscheidung der kroatischen Zoll- und Finanzverwaltung eröffnet der Hafengemeinschaft in Rijeka neue Möglichkeiten

Gemäß der Entscheidung der kroatischen Zoll- und Finanzverwaltung vom 16. Juli 2014 ist es nun möglich Waren mit Mehrwertsteuerbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen, sofern diese für einen Empfänger in einem anderen EU-Land bestimmt sind.
Steuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Ländern können von diesem Recht mittels eines in Kroatien bestimmten Steuervertreters Gebrauch machen. Diese Entscheidung eröffnet neue Möglichkeiten für die Akquisition von Ladung und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens Rijeka als Gateway.
 

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