Verbindliche Jahresziele für die Treibhausgasemissionsreduzierung

Weichenstellung für den Übergang Europas zu einer CO2-armeren Wirtschaft

Verbindliche Jahresziele für die Treibhausgasemissionsreduzierung

Am 21. Juli hat die Kommission Vorschläge für verbindliche Jahresziele der Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021–2030 gebracht, welche das Kollegium der Kommissare für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall, Landnutzung und Forstwirtschaft angenommen und festgelegt hat. Die Kommission erfüllt ihre Verpflichtung, den Umbau zu einer modernen, wettbewerbsfähigen und CO2-armen Wirtschaft zu verwirklichen. Der neue Rahmen beruht auf den Grundsätzen Gerechtigkeit, Solidarität, Kosteneffizienz und Umweltintegrität. Alle Mitgliedstaaten sind unmittelbar betroffen, da in erster Linie sie darüber entscheiden müssen, wie die Maßnahmen umzusetzen sind, mit denen das für 2030 vereinbarte Ziel erreicht werden kann.

Die Kommission legte darüber hinaus eine Strategie für emissionsarme Mobilität vor, in der sie den Weg für die Entwicklung EU-weiter Maßnahmen auf den Gebieten emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge sowie alternative emissionsarme Kraftstoffe aufzeigt.

Das aktuelle Paket ist ein fester Bestandteil der Energieunion und einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, einer der zentralen Prioritäten der Juncker-Kommission. Zusammen mit dem im vergangenen Jahr vorgelegten Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) wird das Gesetzgebungspaket den Kurs für Europas Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft vorgeben; gleichzeitig werden die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen aus dem Klimaübereinkommen von Paris umgesetzt.

www.europa.eu

 

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