Tirol verordnet weitere Maßnahmen gegen den Transitverkehr

Als Notmaßnahme gegen den massiven Ausweichverkehr gelten im Sommer an Wochenenden Fahrverbote auf dem niederrangingen Straßennetz

Tirol verordnet weitere Maßnahmen gegen den Transitverkehr Bild: Fahrverbot Tirol

Mit Fahrverboten auf mehreren Landesstraßen beziehungsweise dem niederrangigen Straßennetz im Großraum Innsbruck und dem Wipptal reagiert die Tiroler Landesregierung dauf den massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn. Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden Kfz-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Die Fahrverbote gelten jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen. Die Maßnahme werde vorerst bis 14. September 2019, schreibt die Tiroler Landesregierung in einer Aussendung.

„Eine außergewöhnliche Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Wenn auf Tirols Straßen an besonders reiseintensiven Wochenenden ‚nichts mehr geht‘ ist Handeln gefragt“, erklären LH Günther Platter, LHStvin Ingrid Felipe, LHStv Josef Geisler und Oberst Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei, bei der Präsentation im Landhaus.

Dem fügt Josef Geisler hinzu: „Es kann nicht sein, dass es selbst für Einsatzfahrzeuge kein Durchkommen mehr gibt. Dem können und dürfen wir nicht länger zusehen – eine solche Situation braucht entsprechende Maßnahmen. Es geht darum, den transitierenden Verkehr zu lenken.“ Dies soll vor allem mit Unterstützung von Navigationsgeräten gelingen, in welche die Fahrverbote eingespielt werden und damit ein Anzeigen von Ausweichrouten verhindert wird.

Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch Pkw und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. In Zusammenarbeit mit der Asfinag soll bereits frühzeitig mittels elektronischer Anzeigetafeln auf die Fahrverbote aufmerksam gemacht werden. Autobahnabfahrende werden dann unmittelbar nach der Abfahrt durch eine entsprechende Beschilderung im Bereich der Landesstraßen auf das Fahrverbot hingewiesen und wieder auf die Autobahn geleitet.

Ingrid Felipe: „Wir reagieren damit auf die Ereignisse der vergangenen Wochenenden, an denen es mehrfach zu Staus auf sämtlichen Ausweichrouten abseits der Inntal- und Brennerautobahn kam, da die Navigationsgeräte die Verkehrsteilnehmenden auf die Landesstraßen gelotst haben, um den Stau auf der Autobahn zu umfahren“. Mit dieser Maßnahme wolle man die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen, sind sich die Anwesenden einig.

Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von BH Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck. Die Fahrverbote werden durch die Exekutive in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung: „Wir sind zuversichtlich, dass die Navis die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt“, erklärt Markus Widmann, der ergänzt, dass die Exekutive an neuralgischen Punkten kontrollieren wird: „Reisende sollen auf den Hauptverkehrsstrecken bleiben. Dies wird von uns genau beobachtet.“

Auch die Brennerstraße steht seitens der Verkehrspolizei und des Landes unter strenger Beobachtung. Auch hier können bei Bedarf beziehungsweise bei einer Verschärfung der Situation weitere Maßnahmen gesetzt werden.

www.tirol.gv.at

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