Die Deutsche Bahn (DB) hat sich mit dem Lkw-Hersteller MAN außergerichtlich und einvernehmlich auf eine Schadensersatzzahlung geeinigt. Hintergrund ist die Beteiligung des Nutzfahrzeugherstellers am sogenannten Lkw-Kartell. Damit beenden DB und MAN ihre fast zehn Jahre andauernde gerichtliche Auseinandersetzung.
Die Parteien haben Vertraulichkeit über die Höhe der Vergleichssumme vereinbart. Der zuständige DB-Vorstand für Personal & Recht, Martin Seiler, spricht von einer „guten Lösung für beide Seiten“, die nach intensiven Verhandlungen nun erreicht wurde.
Um Entschädigungen aus Kartellvergehen durchzusetzen, hatte die DB eine eigene Gesellschaft gegründet, die DB Competition Claims GmbH. Hier sind die aus dem Lkw-Kartell entstandenen Schadensersatzansprüche der DB, der Bundeswehr, mehrerer Flughäfen und rund 40 weiterer Unternehmen gebündelt. Sie alle profitieren vom jetzt geschlossenen Vergleich.
Nach der außergerichtlichen Einigung mit MAN verbleibt nur noch Iveco als beklagte Kartellantin im Schadensersatzprozess vor dem Landgericht München I. Mit allen anderen Unternehmen hat die DB in den letzten Jahren andere Lösungen gefunden.
„Im Hinblick auf Iveco wird das laufende Verfahren vor dem Landgericht München I fortgeführt. Über den weiteren Verlauf entscheidet nun das Gericht“, so Martin Seiler. Über die verbliebenen Ansprüche gegen Iveco in Höhe von rund 70 Mio. EUR wird am 20. April 2026 verhandelt. Wann ein Urteil ergeht, ist noch offen.Zur Historie des Lkw-Kartells
Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, MAN, Volvo/Renault und Scania zwischen 1997 und 2011 verbotene Kartellabsprachen getroffen haben. Dabei handelte es sich insbesondere um den Austausch über Bruttopreislisten sowie Verzögerungen und Kostenweitergabe bei der Einführung von emissionssenkenden Technologien. Gegen die Mitglieder des Kartells ergingen bereits Rekordgeldbußen von insgesamt 3,8 Mrd. EUR.
