EU-Zollkodex tritt am 1. Mai 2016 in Kraft

Anpassung des Zollrechts an die steigende Geschwindigkeit des Handels und an die Digitalisierung

EU-Zollkodex tritt am 1. Mai 2016 in Kraft

Im Rahmen der Modernisierung des EU-Rechtsrahmens treten der Zollkodex der Union und seine Ausführungsbestimmungen am 1. Mai 2016 in Kraft. Er ersetzt den Zollkodex der Gemeinschaften, der seit dem 1. Januar 1994 Rechtswirkung hatte und zu einer Zeit geschrieben wurde, als Verfahren weitgehend papierbasiert waren.

Das Volumen und die Geschwindigkeit des Handels, sowie die Notwendigkeit einer angemessenen Sicherheits- und Risikobewertung haben in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen und die UCC zielt darauf ab, das Zollrecht an die heutige Realität anzupassen.

Der Kodex beschreibt die Verfahren bezüglich Import, Export und die Lagerung oder Verarbeitung von Waren vor der Zahlung von Zollgebühren.

Die zugrundeliegenden Prinzipien sind:

-) Die gesamte Kommunikation soll elektronisch sein (Ausnahmen sind zulässig).

-) Verfahren sollen vereinfacht und modernisiert werden.

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