Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am Samstag den 3. Oktober in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.
Das Verbot gilt für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll auf folgenden Strecken:
• Inntalautobahn A 12 und
• Brennerautobahn A 13
www.aisoe.at
3. Oktober: Beschränkungen für den Schwerlastverkehr in Tirol
02.10.2015Betroffen sind Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge sowie Lkw mit Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen