Jetzt auch in Frankreich Mindestlohn-Pläne für ausländische „Trucker“

Brutto EUR 9,61 pro Stunde: Pläne zur Einführung einer Mindestlohn-Vorschrift für ausländische Berufskraftfahrer in Frankreich Das AußenwirtschaftsCenter Strassburg hat darüber informiert, dass Frankreich ebenso wie Deutschland plant, Mindestlohn-Vorschriften für ausländische Berufskraftfahrer zu erlassen. „Dieser (SIMC 2015) beläuft sich auf brutto EUR 9,61/Stunde bzw. monatlich auf brutto EUR 1.457,52 auf Basis der 35 Stunden-Woche“, schreibt die […]

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Brutto EUR 9,61 pro Stunde: Pläne zur Einführung einer Mindestlohn-Vorschrift für ausländische Berufskraftfahrer in Frankreich

Das AußenwirtschaftsCenter Strassburg hat darüber informiert, dass Frankreich ebenso wie Deutschland plant, Mindestlohn-Vorschriften für ausländische Berufskraftfahrer zu erlassen.
„Dieser (SIMC 2015) beläuft sich auf brutto EUR 9,61/Stunde bzw. monatlich auf brutto EUR 1.457,52 auf Basis der 35 Stunden-Woche“, schreibt die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) in einer Aussendung.
In Deutschland wurde die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes auf Transitfahrten bis zur Klärung der Kompatibilität  mit EU-Recht ausgesetzt. Wie das Gesetz, wenn es beschlossen wird, in Frankreich angewendet werden soll, bedarf noch einer Klärung.
www.aisoe.at

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