Für den Lieferverkehr in Wien tritt demnächst eine seit längerer Zeit geforderte Erleichterung für die Zustellfahrer in Kraft. Zukünftig dürfen Kleintransporteure mit KT-Kennzeichen die für Anrainer reservierten Parkflächen nutzen. Das gab die Wirtschaftskammer Wien am 12. Oktober in einer Aussendung bekannt.
Konkret werden die Anrainerparkplätze ab 1. Dezember 2018 für den Wirtschaftsverkehr geöffnet. Dann dürfen dort Fahrzeuge von Paketdiensten, Kleintransportunternehmen, Handwerks- und Gewerbetrieben sowie Fahrzeuge, die von sozialen Einrichtungen stammen, wochentags von 8 bis 16 Uhr für Lade- und Servicetätigkeiten stehen bleiben.
„Heute ist ein guter Tag für die Transportwirtschaft. Paketdienste und Co. dürfen ab Dezember auch auf Anrainerparkplätzen halten“, sagt Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Wien. Er freue sich, dass Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou den Vorschlägen der Wirtschaft gefolgt sei und die Parkerlaubnis für Unternehmer mit KT-Kennzeichen umgesetzt habe. Die Bestimmung wurde bereits im aktuellen Amtsblatt der Stadt Wien veröffentlicht.
Die Parkerlaubnis bringt für Davor Sertic Chancen für zusätzliche Fahrten und verringerte Stehzeiten. Das spare den Kunden Geld.
„Eine Öffnung der Anrainerparkplätze ohne, dass sie auch von Zustelldiensten hätten genutzt werden können, wäre absurd gewesen. Schließlich geht es darum, dass bestellte Waren geliefert werden können ohne dass die Zusteller im Kreis fahren. Dass sie dafür nun die Anrainerparkplätze nutzen können, erleichtert die Arbeit enorm“, betont Katarina Pokorny, Fachgruppen-Obfrau der Kleintransporteure und Spartenobfrau für Transport und Verkehr des SWV Wien, in einer Aussendung. Einer generellen Öffnung der Anrainerparkplätze erteilt sie eine Absage.
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