Der österreichischen Zollbehörde ist die Ausschaltung einer chinesischen Tätergruppierung gelungen. Dabei wurde eine in schwere kriminelle Machenschaften verwickelte österreichische Zollspedition vom Markt genommen und ein ehemaliger Spediteur rechtskräftig verurteilt, gibt das Bundesministerium für Finanzen in einer Aussendung bekannt.
In den Jahren 2006 bis 2008 fertigten der österreichische Geschäftsführer einer mittlerweile nicht mehr existenten Zollspedition insgesamt 3.450 Container mit Textilien in Österreich ab. Die Waren wurden allerdings stark unterfakturiert. Die Empfänger in anderen Mitgliedstaaten stellten sich als so genannte „Missing Trader“ heraus und waren dementsprechend nicht existent.
Die betreffenden Rechnungen waren von chinesischen Tätern in Ungarn gefälscht worden, und diese Fälschungen wurden vom Spediteur in Österreich wissentlich verwendet. Somit wurde nicht nur der Zoll drastisch verkürzt, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer nicht entrichtet. Darüber hinaus war der verurteilte Zollspediteur am Schmuggel von 25,5 Mio. Stück Zigaretten beteiligt. Eine Abgabennachforderung von 53,25 Mio. Euro, eine Geldstrafe von 18 Mio. Euro, eine Wertersatzstrafe in Höhe von 115 Mio. Euro und eine unbedingte Freiheitsstrafe von 1 Jahr sind die nunmehr rechtskräftigen Folgen.
Finanz-Staatssekretär Hubert Fuchs ist stolz auf die erfolgreiche Arbeit der Zollbeamten des ermittelnden Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt. „Nicht nur in diesem, auch in weiteren ähnlich gelagerten Fällen konnten mehrere chinesische Tätergruppierungen durch den jahrelangen Einsatz des Zolls ausgeschaltet werden. Insgesamt wurden drei wirtschaftsschädigende Zollspeditionen vom Markt genommen. Für die Wahrung des ausgezeichneten Rufes des redlichen Zollspeditionsgeschäftes in Österreich ist das ein überaus wichtiger Erfolg“, resümiert er.
Dem Urteil gingen jahrelange und umfassende Ermittlungen des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt voraus, auch in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und in Kooperation mit OLAF, der Anti-Betrugsbehörde der EU, sowie mit EUROPOL. Nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel liegt nun – mehr als 10 Jahre nach Aufnahme der ersten Ermittlungen – das rechtskräftige Gerichtsurteil mit hohen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen vor. Neben der überaus hohen kriminellen Energie, die der Betrüger bei den zollrechtlichen Vergehen an den Tag legte, waren für das Gericht auch spezial- und generalpräventive Gründe ausschlaggebend. Aufgrund weiterer gleichgelagerter Fälle sollen mögliche zukünftige Täter abgeschreckt werden.
Dieselbe dahinter stehende chinesische Tätergruppe warb im Jahr 2006 bis 2007 eine weitere Spedition für eine derartig abgabenvermeidende Importabfertigung von Textilien aus China für den ungarischen Markt in Österreich an. Durch das schnelle Aufdecken und Eingreifen des Zolls konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Insgesamt wurde hierbei eine halbe Million Euro hinterzogen. Die Ermittlungen des Zolls führten auch hier zu einer rechtskräftigen Verurteilung des österreichischen Spediteurs. Die Strafe fiel aufgrund des geringeren Einnahmeausfalles mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro und einer Wertersatzstrafe von 200.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 7 Monate) entsprechend milder aus.
In einem ähnlich gelagerten Fall wurden zwei weitere chinesische Täter, die mit einer anderen Gruppe den italienischen Markt mit dieser Vorgehensweise bedienten, dingfest gemacht. Durch eine bei den kriminellen Aktivitäten mitwirkende österreichische Spedition sind dabei in den Jahren 2008 bis 2009 mehr als 1.200 Containerlieferungen abgefertigt worden. Die chinesischen Textilien und Accessoires wurden über den slowenischen Hafen Koper und dann mit dem Lkw weiter nach Wien zur Verzollung verbracht. Im Anschluss ging es wiederum Richtung Süden nach Italien.
Dem Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt schien dabei der lange unrentable Verkehrsweg für die Verzollung sehr verdächtig. Aufgenommene Ermittlungen haben in diesem Fall zur Aufdeckung einer Fälscherwerkstatt in der Umgebung von Wien geführt. In einem angemieteten Büro waren bis zu vier Chinesen mit der Fälschung von Verzollungsrechnungen beschäftigt. Das Zollamt forderte insgesamt mehr als 8 Mio. Euro an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nach. Die chinesischen Täter wurden neben einer Geldstrafe mit einer primären Haftstrafe von 2 Jahren bzw. 4 Monaten für schuldig erkannt. Auch der österreichische Spediteur sowie ein involvierter Mitarbeiter wurden zu hohen Geldstrafen von 34 bzw. 25 Mio. Euro (Ersatzfreiheitsstrafe sieben bzw. sechs Monate) verurteilt.